Finanzanlagevermittlerin und Betreiberin der Internet-Dienstleistungsplattform gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG ist die Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Baseler Str. 10, 60329 Frankfurt
Die IWG Medical Real Estate AG initiiert die Crowdinvesting-Plattform unter der URL:
invest.medicalrealestate.de
Im Rahmen des Betriebs der Plattform kooperiert die IWG Medical Real Estate AG mit der portagon GmbH. Dabei konzentriert sich die IWG Medical Real Estate AG auf die Identifizierung und Auswahl geeigneter Projekte, die dem Crowdinvesting-Plattform Betreiber, der portagon GmbH, zur Vermittlung vorgeschlagen werden.
Der Service kostet nichts. Sowohl bei der IWG Medial Real Estate AG als auch bei der portagon GmbH enstehen durch die Registrierung und Darlehensvergabe keinerlei Kosten.
Der Anleger investiert nicht direkt in die Projektgesellschaft, sondern in die IWG Medical Real Estate AG. Allerdings sind die investierten Mittel immer zweckgebunden und nur für das vorgestellte Projekt verwendbar.
Wie auch bei anderen Kapitalerträgen und Einkommen, unterliegen die Zinsen aus dem Immobilien-Crowd-Investing der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen der Steuererklärung sind auch die Zinsen aus dem Immobilien-Crowd-Investing anzugeben.
Für Anleger ist die Anmeldung und Nutzung kostenlos und es fallen auch bei einer Investition keine zusätzlichen Gebühren an.
Die Zinsen werden von dem Treuhänder auf das Konto des Anlegers überwiesen. Der erste Zinszahlungstermin ist der 30.09.2021. Danach findet die Ausschüttung immer jährlich statt. Die endgültige Rückzahlung des Darlehensbetrages wird zum Ablauf des Darlehens am 30.09.2025 ausbezahlt.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte für den Anleger zum Nachteil werden. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 250 Euro.
Beim Auszahlen der Zinsen können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies kann aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen vorkommen.
Sollte der Anleger nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, ist die Kontonummer im System zu prüfen oder Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen.
Das Benutzerkonto kann jederzeit gelöscht werden. Der Wunsch nach der Auflösung des Benutzerkontos ist per E-Mail zu tätigen. Sollte noch ein laufendes Darlehen mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen existieren, so ist die Auflösung des Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens möglich.
Von Crowdfunding (dt. Schwarmfinanzierung) ist die Rede, wenn Projekte oder Unternehmen über eine große Anzahl von Personen (die „Crowd“) Kapital einsammeln. Das geschieht heute üblicherweise mittels Internet-Plattformen und in Form von Kleinstbeträgen, die bereits ab fünf oder zehn Euro möglich sind. Der Gedanke dabei ist simpel: Wenn institutionelle Kapitalgeber – Banken, Fonds, die öffentliche Hand etc. – nicht finanzieren wollen oder können, springen Bürgerinnen und Bürger ein.
Seitdem die ersten Plattformen Anfang dieses Jahrtausends angefangen haben, kleine Geldbeträge von vielen Unterstützern online einzusammeln, hat sich die Schwarmfinanzierung stetig weiterentwickelt. Heute ist es eine fest etablierte Finanzierungsart für alle Arten von Unternehmen und Projekten. Das Grundprinzip ist dasselbe geblieben: Die Crowd entscheidet, wer Kapital erhält und wessen Ideen umgesetzt werden – und nicht einige wenige Akteure.
Das Geld des Anlegers wird der IWG Medical Real Estate AG auf Grundlage sogenannter qualifiziert nachrangiger Darlehen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Forderung des Anlegers im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden darf. Darüber hinaus gilt eine sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bzw. ein Zahlungsvorbehalt: Die Ansprüche des Anlegers aus dem Nachrangdarlehensvertrag können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (d.h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) herbeiführen würde oder wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Insolvenzgrund vorliegt. Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls der Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.
Das Fundingkapital wird immer in der Höhe gewährt, in der Angebote von Anlegern abgegeben wurden. Sollte einmal nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft werden, hat der Projektträger die Möglichkeit, die Angebotsfrist um bis zu ein Jahr zu verlängern.
Wird das Kontingent auch nach der Verlängerung nicht vollständig von Investoren ausgenutzt, kann der Projektträger die fehlenden Mittel konventionell decken.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie am Ende der Laufzeit Ihren Anlagebetrag und die Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.
Alle Zahlungen der Anleger gehen zunächst direkt auf ein Treuhandkonto. Erst nach einer Prüfung des Treuhänders kann der Projektträger über die Gelder verfügen.
Die Darlehenskonditionen, wie z. B. Zinssatz, Laufzeit oder Tilgungsart werden allein von den Projektträgern bestimmt.
Investoren (natürliche Person und keine Kapitalgesellschaft) können eine durch das Kleinanlegerschutzgesetz beschränkte Investition in Höhe von maximal 25.000 € anlegen. Bei Kapitalgesellschaften greift das Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Daher ist keine Beschränkung der Investitionshöhe festgelegt.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.
Nein. Die CrowdDesk GmbH ist keine Bank und übernimmt auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung. Die CrowdDesk GmbH ist eine Online-Plattform für Crowdfinanzierung und stellt den Kontakt zwischen Projektträgern und interessierten Anlegern her. Als Anleger treffen Sie dann eine eigenverantwortliche Entscheidung, bei welchen Projekten Sie Ihr Geld anlegen möchten. Eine Beratung findet nicht statt.
Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Darlehen vergebenen Summen müssen per Überweisungen bzw. Lastschrift transferiert werden.
Um erfolgreich ein Darlehen zu vergeben ist zunächst ein Projekt auszuwählen, welches man unterstützen möchten. Nun klickt man oben rechts auf den „Jetzt online investieren“-Button und durchläuft den Investitionsprozess bis zum Ende. Erst wenn man am Ende des Investitionsprozesses auf den "Jetzt zahlungspflichtig investieren"-Button klickt, ist die Darlehensvergabe rechtskräftig.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozess durch Klick auf “Jetzt zahlungspflichtig investieren” gilt der Darlehensvertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung, z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen werden. Danach kann bis zum Abschluss der Laufzeit leider nicht von der Darlehensvergabe zurückgetreten werden.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass das Geld in jedem Fall und ausschließlich an die Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto wird auch genutzt, damit das Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, bei der die Treuhandkonten angelegt sind, von der Darlehensauszahlung nicht betroffen ist. Treuhandkonten können nicht Bestandteil einer Insolvenzmasse sein.
Die Datenübertragungen an medicalrealestate.de sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt ein SSL-Zertifikat, das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert. Dies ist an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen. So wird ein Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte verhindert.
Folgende Daten werden bei der Anmeldung erhoben: Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines europäischen Kreditinstituts.
Alle persönlichen Daten können jederzeit im Benutzerkonto geändert werden. Um die Bankverbindung zu ändern muss man sich per Mail oder postalisch an die FFAV wenden.
Aktuell wird für die Vergabe eines Darlehens eine Bankverbindung bei einem europäischen Kreditinstitut benötigt. Durch die sog. SEPA-Überweisung sind Überweisungen aus europäischen Ländern möglich.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Darlehens abweichen. Wichtig ist, dass der Inhaber des Darlehens wirtschaftlicher Berechtigter der angegebenen Bankverbindung ist.
Anbieter der auf dieser Seite präsentierten Investmentmöglichkeit im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die IWG Medical Real Estate AG. Für die hier von der IWG Medical Real Estate AG präsentierten Inhalte sowie im Rahmen des Anlagenangebots bereitgestellten Informationen und Unterlagen ist ausschließlich die IWG Medical Real Estate AG als Anbieter verantwortlich.
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